
In einer aufsehenerregenden Pressekonferenz hat der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner gerade für klare Verhältnisse gesorgt. Nicht Neuwahlen, sondern eine vollständige Neuauszählung der Stimmen der Bundestagswahl vom Februar fordert die AfD. Der Grund: Dem Bündnis Sarah Wagenknecht (BSW) fehlen nach bisherigen Erkenntnissen nur noch rund 9.000 Stimmen, um die 5-Prozent-Hürde zu überspringen – das knappste Scheitern an dieser Marke in der gesamten Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.
Was zunächst wie eine Randnotiz klingen mag, hat das Potenzial, die politische Landschaft der Republik nachhaltig zu erschüttern. Denn sollte das BSW tatsächlich in den Bundestag einziehen, würde die derzeitige Ampel-Koalition ihre Mehrheit verlieren. Eine Kanzlerwahl müsste wahrscheinlich wiederholt werden, und alles, was seit der Wahl geschehen ist, stünde plötzlich unter dem Verdacht der Illegitimität. Für die Demokratie wäre das ein schwerer Schlag – aber genau deswegen, betont Brandner, gehe es hier nicht um parteipolitische Vorteile, sondern um den reinen Wählerwillen.
„Die Wahl endet um 18 Uhr am Wahlabend“, erklärte Brandner mit Nachdruck. „Danach darf kein Wählerwille mehr beeinflusst werden. Ab diesem Moment zählt nur noch mathematische Genauigkeit – ideologiefrei und präzise.“ Genau diese Präzision scheint bei der Auszählung jedoch nicht überall gewährleistet gewesen zu sein. Nach ersten stichprobenartigen Nachzählungen wurden bereits etwa 6.000 zusätzliche Stimmen für das BSW gefunden. Dennoch klafft weiterhin eine Lücke von rund 9.000 Stimmen. Bei insgesamt rund 90.000 Wahllokalen in Deutschland würde das bedeuten: In jedem zehnten Wahllokal müsste lediglich eine einzige Stimme für das BSW „wiederentdeckt“ werden.
Eine Größenordnung, die plötzlich gar nicht mehr so unwahrscheinlich klingt.

Besonders brisant sind die konkreten Beispiele, die die AfD in einer elfseitigen Ausarbeitung des Abgeordneten Fabian Jacobi zusammengetragen hat. In Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein gibt es Wahlkreise, in denen erhebliche Ungereimtheiten auffallen. Das krasseste Beispiel liefert der Wahlkreis Pinneberg in Schleswig-Holstein. In einem Wahlbezirk erhielt das „Bündnis Deutschland“ 31 Stimmen – das BSW hingegen null. In den beiden direkt angrenzenden Bezirken, quasi auf der anderen Straßenseite, war es genau umgekehrt: Nur eine Stimme für „Bündnis Deutschland“, dafür 30 bis 40 Stimmen für das Bündnis Sarah Wagenknecht.
Der Name der beiden Parteien klingt ähnlich – „Bündnis Deutschland“ und „Bündnis Sarah Wagenknecht“. Eine Verwechslung bei der Auszählung liegt damit nahe. Brandner unterstellt keinen Vorsatz, betont aber klar: „Das Auszählen muss objektiv vonstattengehen. Es kann nicht sein, dass Wählerstimmen wegen ähnlicher Parteinamen einfach falsch zugeordnet werden.“ Der Einwand, das BSW habe sich mit einem ähnlichen Namen selbst geschadet, wischt er vom Tisch: „Das ist Quatsch. Die Auszählung hat objektiv zu erfolgen – Punkt.“
Die AfD sieht sich in dieser Frage als „Partei dafür“ – dafür, dass der Wählerwille exakt abgebildet wird, ohne Rücksicht auf eigene politische Verluste. Denn sollte das BSW in den Bundestag einziehen, würde das auch die AfD Mandate kosten. Dennoch setzt sich die Partei uneigennützig für Transparenz ein. „Wir kuscheln nicht mit dem BSW“, so Brandner. In Thüringen und Sachsen regiert das BSW sogar gegen die AfD. Politische Gegnerschaft dürfe jedoch nicht über der Frage stehen, ob korrekt ausgezählt wurde.
Kritisch beleuchtet Brandner auch das bestehende System der Wahlprüfung in Deutschland. Der Wahlprüfungsausschuss ist mit Abgeordneten des Bundestages besetzt – also genau mit jenen Personen, die von einer Neuauszählung persönlich profitieren oder verlieren könnten. „Der Bock wird zum Gärtner gemacht“, sagt Brandner bildhaft. „Die Katze soll auf die Milch aufpassen.“ In der Presse sei bereits davon die Rede, dass Mandate wie das von Verklöckner in Gefahr geraten könnten. Persönliche Interessen könnten damit eine Rolle spielen. Bei der AfD gebe es solche Interessenkonflikte nicht.
Als Maßstab dient der AfD ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1991. Damals ging es zwar nur um einen einzelnen Wahlkreis, doch das Gericht stellte klare Kriterien auf, wann eine Neuauszählung geboten ist. Die AfD ist überzeugt, dass diese Maßstäbe im aktuellen Fall erfüllt sind – und das, obwohl es sich hier um ein bundesweites Phänomen mit 9.000 Stimmen handelt, was historisch einmalig ist. Das Bundesverfassungsgericht könne sogar neue Rechtssprechung schaffen, sollte es nötig sein.
Der Vorschlag der Bundestagsverwaltung, der auf rund 50 Seiten darlegt, dass zwar nicht alles perfekt gelaufen sei, eine Neuauszählung aber nicht rechtfertige, wird von der AfD entschieden zurückgewiesen. „Es nutzt am Ende der Demokratie und dem Wähler, wenn wir ein Wahlergebnis haben, das tatsächlich dem entspricht, was der Wähler wollte“, betont Brandner. Ohne ideologische Scheuklappen, rein faktenbasiert.

Sollte der Wahlprüfungsausschuss am Donnerstag die Neuauszählung ablehnen – wovon Brandner ausgeht –, würde das Thema ins Plenum kommen und schließlich beim Bundesverfassungsgericht landen. Dort könnte ein Verfahren jedoch Jahre dauern. Bis eine Entscheidung fällt, wäre die Legislaturperiode möglicherweise schon vorbei. Ein „Pyrrhussieg“ für das BSW, wie Brandner es nennt. Deshalb drängt die AfD jetzt auf schnelle Klarheit.
Die politischen Konsequenzen wären enorm. Ohne BSW-Mehrheit für die Ampel-Koalition stünde die Bundeskanzlerwahl auf der Kippe. Alles bisher Beschlossene bekäme den „Ruch des Illegitimen“. Für die Demokratie in Deutschland wäre das verheerend. Gleichzeitig zeigt das Engagement der AfD, dass sie bereit ist, demokratische Grundsätze auch dann hochzuhalten, wenn es ihr selbst schadet. Ein Kontrast zu anderen Parteien, die laut Brandner nach dem Motto „wem nutzt es?“ handeln würden.
Man muss sich nur vorstellen, was geschehen wäre, wenn nicht das BSW, sondern die Grünen oder eine andere etablierte Partei an einer ähnlich knappen Hürde gescheitert wäre. Die Medien hätten wahrscheinlich Sturm gelaufen und eine lückenlose Neuauszählung gefordert. Bei der AfD oder dem BSW hingegen bleibt es auffallend ruhig. Genau dieser Doppelmoral will die AfD mit ihrer Forderung entgegentreten.
Die heutige Pressekonferenz ist ein klares Signal: Die AfD steht für Transparenz und für den unverfälschten Wählerwillen. Sie fordert keine Neuwahl, weil der Wähler sich nicht getäuscht haben soll – sondern eine saubere, nachvollziehbare Auszählung dessen, was tatsächlich angekreuzt wurde. Das sei ohne Neuwahlen problemlos möglich.
Ob der Wahlprüfungsausschuss dieser Forderung folgen wird, bleibt abzuwarten. Die AfD hat jedenfalls ihre Hausaufgaben gemacht. Mit der detaillierten elfseitigen Ausarbeitung liegt ein fundiertes Argumentationspapier vor, das die schwerwiegenden Gründe für eine Neuauszählung darlegt. Im Namen der Demokratie, im Interesse aller Wählerinnen und Wähler.
Denn am Ende geht es um nichts Geringeres als die Glaubwürdigkeit der gesamten Wahl. Wenn schon bei knapp 9.000 Stimmen solche Zweifel aufkommen – wie sicher sind dann eigentlich alle anderen Ergebnisse? Die AfD hat den Finger in die Wunde gelegt. Nun liegt es an den Verantwortlichen, zu handeln. Oder eben nicht. Die Öffentlichkeit wird genau hinschauen.